logo2_copy(1).gif (7322 Byte)

  Aqua-Sana   Gewässerökologie und Fischereifragen

 

Aktuelles

Zur Sache

Über uns

Leistungen

Referenzen

Kontakt

 

Aqua-Sana
Steinerenweg 23
CH-3214 Ulmiz

 

piscesclr.gif (5381 Byte)
© 2001 Aqua-Sana

 

Adressen und Links

Rezept für Felchenpastete

 
 

Aktuell

 

Aktuelle Revision der Tierschutzverordnung

Grossalarm: Revidierte Tierschutzverordnung in Vernehmlassung

Es gilt einmal mehr Alarmstufe Rot: Völlig überraschend soll in der neuen Tierschutzverordnung das Verwenden von Angeln mit Widerhaken generell als verbotene Handlung gelten!

Wie ein Blitz aus heiterem Himmel hat dieser Gesetzesartikel die Kantone mit grösseren stehenden Gewässern getroffen. Da soll die Angelfischerei in der Schweiz dermassen beschnitten werden, ohne dass nicht einmal der Schweizer Tierschutz ein generelles Widerhakenverbot verlangt hat.

Schutz der Jungfische
Seit Jahrzehnten bemühen sich die Bewirtschafter und Fischereiverwaltungen in der Schweiz um einen optimalen Schutz der Jungfischbestände. In den 70er Jahren war Heinz Renz Wegbereiter eines Widerhakenverbots in Forellenbächen, wo Untermässige in grösserer Zahl zurückgesetzt werden müssen.
 

Die Fischereiverantwortlichen in der Schweiz wissen sehr wohl, welche Massnahmen sinnvoll sind um Jungfische zu schonen. Die Schweiz ist in diesem Bereich sogar Europaweit ein Wegbereiter. 

Widerhakenverbot in Fliessgewässer
Aus meiner Sicht ist ein Widerhakenverbot in den Fliessgewässern akzeptierbar, wenn die Kantone die Möglichkeit haben von sich aus Ausnahmen zu bestimmen. Dies ist in der Schweiz bereits heute Status Quo und bedarf keines neuen Artikels in der Tierschutzverordnung.

Nicht akzeptierbar ist aber ein generelles Widerhakenverbot in stehenden Gewässern. Dies wäre nicht nur ein sehr schlechtes Signal für die Schweizer Angelfischerei, aufgrund der daraus resultierenden Fangrückgänge, sondern käme auch einer Bevormundung der praktischen Bewirtschafter und kantonalen Fischereiverwaltungen gleich.

Angelfischer sind Tierschützer
Gemäss Ethikkodex des Schweizerischen Fischereiverbandes sollen die erlaubten Fangmethoden sowohl mit einer vernünftigen Bewirtschaftung des Gewässers, als auch mit den angestrebten Schonmassnahmen im Einklang stehen. Insbesondere der Gefährdung der Jungfische und der geschützten Arten, der Vermeidung unnötiger Leiden und damit der Achtung der Kreatur ist bereits bei der Wahl der Methoden Rechnung zu tragen. Dies ist nicht nur graue Theorie sondern wird in der Praxis auch gelebt. Wir Angelfischer sind nämlich Tierschützer und haben unsere Hausaufgaben gemacht; es besteht kein Handlungsbedarf in diesem Bereich.
 

Widerhakenverbot ist kontraproduktiv
Umso mehr erstaunt nun diese generelle Einführung eines Widerhakenverbots (Art. 203, Absatz c.). Weshalb soll nun zum Beispiel bei der in der Schweiz immer wichtiger werdenden Felchenfischerei plötzlich ein Widerhakenverbot gelten, was den Fangerfolg stark reduzieren würde, ohne dass Jungfische relevant zusätzlich geschützt würden? Wieso soll beim Schleppfischen mit grossen Ködern auf grosse Raubfische, wo fast jeder Fisch behändigt werden kann, ein Widerhakenverbot eingeführt werden? Tierschützerisch betrachtet, ist es kontraproduktiv, dass bei einer Fischereimethode, bei welcher im Normalfall kaum untermässige Fische gefangen werden, der Widerhaken verboten wird.

Denn ohne Widerhaken würden viele fangfähige Fische der Belastung und dem Stress des Drills ausgesetzt werden, ohne dass sie letztlich behändigt werden können, weil sie sich noch vor der Landung vom Haken lösen.

Ein Widerhaken führt in diesen Situationen nicht nur zu einer effizienteren sondern auch tiergerechteren Befischung, welche in der Summe die Belastung der befischten Raubfische reduziert werden kann.

Einschränkung der Angelfischerei
Einmal mehr wird im BVET versucht, die Ausübung der Angelfischerei vom Schreibtisch aus unnötig einzuschränken. Zwar wird in den Erläuterungen zur Totalrevision der Tierschutzverordnung darauf hingewiesen, dass Fischereimethoden, bei welchen der Verzicht auf Widerhaken eine erhebliche Reduktion des Fangertrages nach sich ziehen würde, sowie das Fischen in Gewässern, in denen alle Fische das notwendige Mass haben und eine Entnahmepflicht besteht vom Verbot ausgenommen werden können. Nach endlosen grossenteils unbefriedigenden Diskussionen betreffend den Ausnahmeregelungen zur Verwendung des lebenden Köderfisches, ergrauen mir aber jetzt schon die Haare (zumindest die, die es nicht schon bereits sind) wenn man an die Ausformulierung dieser Ausnahmen denkt. Eine ungeheure Verschleuderung von Zeit, Energie und letztlich auch Steuergeldern steht uns einmal mehr bevor!

Die Entscheidungskraft wo und wann der Einsatz des Widerhakens vertretbar ist muss unbedingt bei den Fischereiverantwortlichen resp. den Kantonen bleiben.  

Was tun?
Im Rahmen der Vernehmlassung sollte deshalb grösstmöglicher politischer Druck gegen das Widerhakenverbot aufgebaut werden. Nicht nur der Schweizerische Fischereiverband, sondern auch die Kantonalverbände und lokalen Fischereivereine sollten Ihren Protest in schriftlichen Stellungnahmen kundtun. Selbstverständlich sollten auch die kantonalen Fischereiverwaltungen und die Sektion Fischerei des BAFU dem BVET versuchen klar zu machen, dass eine solche Regelung keinen Platz in einer modernen Tierschutzverordnung hat.

Solidarität gefordert
In diesem Zusammenhang ist unbedingt eine grosse Solidarität zwischen den Angelfischern, aber auch zwischen den Kantonen nötig. Denn nur die Seefischer und demnach die Kantone mit grösseren stehenden Gewässern sind von dieser Regelung wirklich betroffen. Es geht aber um viel: letztlich um eine weitere Einschränkung des Rechts der nachhaltigen Nutzung unserer Gewässer.

 

«Entwicklung der Gänsesäger in der Schweiz»

im Auftrag des Club 111: Gänsesägerbericht als PDF

 

Strikte Kontrolle von Chemikalien möglich

Endlich kommt Bewegung in den laufenden Gesetzgebungsprozess innerhalb der EU zur Regelung der Kontrolle von Chemikalien wie es bereits das europäische Weissbuch gefordert hat. Eine neue Studie bestätigt die Durchführbarkeit des geplanten Vorgehens:

aus dem "der Bund" vom April 2005

Anhänger einer strikten Chemikalienkontrolle sehen sich durch die erste allgemein anerkannte Studie über umstrittene neue EU-Regeln bestätigt. Der europäische Unternehmerverband Unice und die chemische Industrie präsentierten die Untersuchung der Wirtschaftsberater vom KPMG über die geplante EU-Chemikalienregelung Reach. Die EU-Kommission wertete die Studie als wichtig für den laufenden Gesetzgebungsprozess. "Das Argument, dass Reach die chemische Industrie ruiniert, gilt nicht mehr", sagte EU-Industriekommissar Günter Verheugen. Umweltkommissar Stavros Dimas sagte, Chemiefirmen könnten die Kosten an ihre Kunden weitergeben. Die Industrieverbände zeigten sich kompromissbereit, warnten jedoch vor den Kosten für kleine und mittelgrosse Firmen. Deren Gewinne würden aufgefressen.
Reach sieht vor, dass 30'000 Stoffe in der EU auf Ihre Wirkungen getestet und registriert werden. Damit sollen gesundheitsgefährdende Chemikalien erkannt und eliminiert werden. (sda)

 

Die Idee des "Wildlife-Management"

Unter "Wildlife-Management" versteht man die beabsichtigte Einflussnahme des Menschen in Netzwerke und Regelkreise in der wildlebenden Pflanzen- und Tierwelt. In der USA ist dieser Begriff auch in der breiten Öffentlichkeit schon länger geläufig. Ich finde das dieser Begriff genau den Konsens und das Gedankengut beinhaltet, welche in die Köpfe der Nutzer und Schützer (welche durchaus auch in Einzelpersonen vereint sein können...) unserer Natur einkehren sollten.

Einfluss des Menschen
Es ist unbestritten so, dass die Zivilisation einen ungeheuren Einfluss auf Ihre Umwelt ausübt. Befinden wir uns in dicht besiedeltem Gebiet, wie dies in Europa, speziell auch in der Schweiz, besonders im Mittelland der Fall ist, ist dieser Einfluss wohl am grössten. Die Fliessgewässer gehören mit Sicherheit zu den am meisten beeinträchtigten Lebensräumen. Gelitten haben darunter neben vielen anderen Tieren und Pflanzen besonders auch die Fische. Der Lebensraum der Bachforelle wird von uns Menschen zum Beispiel durch Beeinträchtigungen der Gewässermorphologie, wie Begradigungen und Verbauungen von Bächen und Flüssen, durch Eingriffe in den Kieshaushalt, durch Verschlechterung der Wasserqualität und durch Klimaveränderungen bedroht. Aus diesen Gründen ist die Bachforelle in vielen Mittellandgewässern in der Zwischenzeit zu einer bedrohten Art geworden.

Räuber und Beute
Zwischen Räuber und Beute gab es in der Natur mittel- und langfristig betrachtet immer ein Gleichgewicht. Doch durch die Existenz des Menschen - die nun einmal nicht mehr wegzudenken ist - werden diese Gleichgewichte unbeabsichtigt ständig beeinträchtigt. Nehmen wir das Beispiel Bachforelle und Gänsesäger. Während im Schweizer Mittelland die Bachforelle aus den erwähnten Gründen bedroht ist, nimmt der Winterbestand von Gänsesägern in Fliessgewässern im schweizerischen Mittelland seit Jahren zu. Sei dies zum Beispiel weil die Fische in den durch den Menschen begradigten Gewässern zur leichten Beute werden - oder vielleicht weil Gänsesäger aus ursprünglichen Jagdgebieten aufgrund von durch den Menschen verursachten Fischrückgängen in andere Jagdgründe ausweichen müssen.

Tatsache ist, dass dann in einzelnen Fliessgewässern fischfressende Räuber auf eine durch den Menschen reduziert vorkommende Beute treffen - oder möglicherweise sogar durch den Menschen verursacht vermehrt vorkommende Räuber auf eine durch den Menschen reduziert vorkommende Beute treffen.

Sprich: jeden Winter treffen unnatürlich viele Gänsesäger  auf unnatürlich wenig Bachforellen. Wir haben im Winter also ein kurzzeitiges Ungleichgewicht zwischen Räuber und Beute.

Die Bachforelle - eine bedrohte Art
Wenn nun die Beute, in diesem Fall eben die Bachforelle, als Art in ihrem Lebensraum bedroht ist, dann gilt es natürlich in erster Linie wieder einen möglichst naturnahen Lebensraum herzustellen, also die Beeinträchtigungen durch den Menschen zu reduzieren. Dies wird getan indem Gewässer so weit möglich und finanzierbar renaturiert und revitalisiert werden und beispielsweise versucht wird die Einleitung von Schadstoffen zu verringern. Reichen diese Massnahmen aber nicht aus um das mittelfristige Gleichgewicht zwischen Räuber und Beute, sprich zwischen Gänsesäger und Bachforelle wieder herzustellen, wie dies heute leider mehrheitlich  der Fall ist, dann sollte der Mensch die Pflicht haben zusätzlich zu den anzustrebenden Lebensraumverbesserungen die bedrohte Art, in diesem Fall also die Bachforelle durch eine Reduktion der Räuber, also in diesem Fall der Gänsesäger, zu schützen.

Auch in der Schweiz nötig
In der Zukunft sollten Nutzer und Schützer überzeugt werden, dass es sich lohnt, sich auch für nur lokal bedrohte Arten durch gezielte regulatorische Massnahmen einzusetzen. Nur dann werden verschiedene in lokalen Lebensräumen bedrohte Tierarten eine Chance bekommen, langfristig zu überleben. Ein wohlüberlegtes "Wildlife-Management" haben wir auch in der Schweiz dringend nötig. Interessensvertreter haben sich in der Schweiz in einem Verein, dem IWMC-CH (International Wildlife Management Consortium, nationaler Zweig Schweiz), zusammengeschlossen.

IWMC-CH

Der IWMC-CH bezweckt, das Prinzip der nachhaltigen Nutzung erneuerbarer natürlicher Ressourcen als Instrument für die vernunftgemässe Bewirtschaftung und Erhaltung freilebender Tier- und Pflanzenpopulationen zu fördern und zur Solidarität unter seinen Mitgliedern beizutragen.

Seit es den Menschen gibt, nutzt er Tiere und Pflanzen als erneuerbare, natürliche Ressourcen. Er kommt nicht ohne sie aus und muss deshalb dafür sorgen, dass sie auch künftigen Generationen erhalten bleiben. Der IWMC World Conservation Trust ist eine internationale Organisation mit dem Ziel, jene Nutzniesser natürlicher Ressourcen zu vereinigen, die davon überzeugt sind, dass die durch sie betriebene nachhaltige Nutzung nicht nur mit der Erhaltung freilebender Arten verträglich ist, sondern häufig auch wirksam zu deren Erhaltung beiträgt. Im weiteren anerkennt der IWMC die Allgemeingültigkeit dieses Prinzips und ruft alle Gleichgesinnten zur Mitarbeit auf, ungeachtet ihrer Herkunft und ihrer Fachkenntnisse, und ungeachtet davon, welche Tier- oder Pflanzenarten betroffen sind und wo diese vorkommen.

Der IWMC-CH ist, wie ähnliche Organisationen in anderen Ländern, ein Zweig des IWMC World Conversation Trust, mit dem er die oben aufgeführten Ansichten teilt.

Kontaktperson des IWMC-CH: Toni Lutz, 3095 Spiegel b. Bern
Informationen über die internationale Organisation unter: www.iwmc.org

Zurück          Home

 

 

PKD bei Äschensömmerlingen aus der Aare

Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Solothurn wurden im Herbst 2002 durch das Büro Aqua-Sana in 13 ausgewählten Fliessgewässern das Vorkommen der proliferativen Nierenkrankheit PKD untersucht. Dabei wurde die Krankheit in 5 Gewässern nachgewiesen und auch erstmalig in der Schweiz bei Äschensömmerlingen aus der Aare.

Krankheitsbild
Die Proliferative Nierenkrankheit (PKD) wird durch einen einzelligen Parasiten des Stammes Myxozoa verursacht und kann bei Forellen zu grosser Sterblichkeit führen. Infiziert werden besonders Sömmerlinge. Der Ausbruch der Krankheit wird in der warmen Jahreszeit in Gewässern mit Wassertemperaturen über 15 °C beobachtet. Kranke Fische fallen durch eine stark vergrösserte Niere auf. Neben den massiven Nierenveränderungen werden die Fische anfälliger für andere Infektionen und die Überlebensrate der Fische sinkt beträchtlich.

Mögliche Verbreitung
Es wird vermutet, dass menschliche Aktivitäten, wie Laichfischfang in Gewässern mit von PKD infizierten Fischen oder Besatz von mit PKD befallenen Jungfischen bei der Verbreitung der PKD mitverantwortlich sein könnten. Im Herbst 2000 wurden an 104 auf die ganze Schweiz verteilten Gewässerstellen je rund 20 Bachforellen (total 2066 Fische) abgefischt und auf PKD untersucht. Dabei stellte sich heraus das die prozentual höchsten Infektionsraten in den Mittellandgewässer auftraten.

Um die Verbreitung dieser Krankheit im Kanton Solothurn besser einschätzen zu können wurden im Auftrag der Jagd- und Fischerei folgende Gewässer untersucht:

Gewässer Ort (Enze) PKD Befund
Aare 1. Ruppoldingen

2. Murgenthal

POSITIV

Dünnern Egerkingen (4.06)

negativ

Emme Derendingen (3.01)

POSITIV

Emmekanal Derendingen (3.01)

POSITIV

Gretzenbach Gretzenbach (5.10)

negativ

Ibach Meltingen (7.04)

negativ

Lüssel Erschwil (7.01)

negativ

Lützel Kleinlützel (7.08)

POSITIV

Luterbrunnen-Oesch Recherswil (3.11)

negativ

Russbach Deitingen (3.24)

POSITIV

Siggern Flumenthal (1.12)

negativ

Seebach Seewen, oberh. Basler Weiher (6.05)

negativ

Witibach Grenchen, Flughafen (1.01)

negativ

 

Vorsorgemassnahmen
In insgesamt 5 der 13 untersuchten Fliessgewässern konnte PKD nachgewiesen werden. Im Vergleich zu anderen Kantonen im Mittelland ist die Krankheit damit noch weniger verbreitet als dies wahrscheinlich der Fall sein könnte. Es wird sich deshalb im Kanton Solothurn besonders lohnen, alle möglichen Massnahmen zu ergreifen um eine Verschleppung der Krankheit in noch nicht betroffene Gewässer resp. Gewässerabschnitte zu vermeiden. Insbesondere sollten in PKD freie Gewässer unbedingt nur gesunde Forellen (mit nachgewiesener PKD Freiheit) eingesetzt werden und PKD freie Gewässer resp. Gewässerabschnitte sollten nicht mit von PKD betroffenen Gewässerabschnitten verbunden werden.

Kranke Besatzfische ?
In der Emme bei Derendingen wurden Bachforellen-Jährlinge gefangen, welche verkümmerte Brustflossen aufwiesen, was typische Merkmale für Fische aus einer Fischzucht sind. Diese Forellen waren PKD positiv. Es ist deshalb nicht auszuschliessen, dass diese bereits PKD positiv illegal direkt in die Emme oder in ein Seitengewässer ausgesetzt worden sind.

Auch Äschen betroffen
Obschon die Äschen aus der Literatur als PKD empfänglich gelten, ist die Tatsache, dass in der Schweiz nun erstmals bei mehreren Äschensömmerlingen aus der Aare die Krankheit PKD festgestellt werden musste sehr beunruhigend. Es gilt in diesem Zusammenhang auch festzuhalten, dass in diesem Auftrag erstmalig Äschen gezielt auf diese Krankheit untersucht wurden. Ob die Krankheit bei Äschen zu einer ähnlich hohen Sterblichkeit wie bei den Bachforellen führt ist allerdings nicht bekannt. Doch allein die Tatsache, dass die Äschen in der Aare betroffen sind, ist sicher alarmierend und wird wohl noch einige Folgeuntersuchungen nach sich ziehen.

Zurück          Home

 

Schmerzen und Leiden bei Fischen

Die Frage nach der Fähigkeit von Fischen, Schmerzen und Leiden zu empfinden, wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Es liegen zwei aktuelle "review" Publikationen zu diesem Thema vor (Oidtmann und Hoffmann 2001, Rose 2002). Im Folgenden werden sich die unterschiedlichen Ansichten in den kritischen Punkte gegenübergestellt. Im besonderen soll auch die Bedeutung von Stress eingeordnet werden.

Definitionen von Schmerzen

Während beim Menschen Schmerzen immer als unangenehmes Sinnes- und Gefühlserlebnis, das mit aktueller oder potentieller Gewebeschädigung verknüpft ist, definiert werden (International Association for the study of Pain 1979) genügt bei Tieren in verschiedenen Definitionen bereits die Reizung spezifischer Rezeptoren (Nozizeptoren) oder die Einwirkung von Reizen, die eine bestimmte Intensität überschreiten auf andere Rezeptoren (Wiesner und Ribbeck 1991). Andere definieren Schmerzen beim Tier als unangenehme Sinneswahrnehmung, verursacht durch tatsächliche oder potentielle Verletzung, die motorische und vegetative Reaktionen auslöst (Zimmermann 1986).

Die kritischen Punkte

PRO KONTRA
Typ. Verhaltensänderungen resp. Reaktionen auf äussere Einflüsse weisen auf die Fähigkeit zur Schmerzempfindung hin. Bei diesen Reaktionen handelt es sich um Reflexe. Sie haben aufgrund des fehlenden Bewusstseins nichts mit Schmerzempfinden zu tun.
Fische können lernen bestimmte äussere Einflüsse zu vermeiden. Diese Lernfähigkeit beweist die Fähigkeit zur Schmerzempfindung. Diese Art von Lernen ist erwiesenermassen unabhängig vom Bewusstsein.
Es liegen dem Cortex aequivalente Gehirnstrukturen vor, welche das Erleben von Schmerzen ermöglichen. Die essentiellen neuronalen Hirnkomponenten, Teile des Neocortex, liegen nicht vor. Alles andere ist Spekulation.
Opioide verhindern typ. Reaktionen auf äussere Einflüsse beim Fisch. Dies deutet auf die Fähigkeit zur Schmerzempfindung Dies ist nicht zutreffend, da Opioide bereits auf tieferer Stufe (subcortical) der Schmerzverarbeitung einwirken und deshalb das Bewusstwerden von Schmerzen nicht belegen können.

FAZIT: Von einer Schmerzempfindung bei Fischen muss nicht ausgegangen werden.

Definitionen von Leiden
Nach Lorenz und Metzger (1999) ist der Leidensbegriff festgelegt als alle vom Begriff des Schmerzes nicht erfassten Beeinträchtigungen im Wohlbefinden, die über ein schlichtes Unbehagen ausgehen und eine nicht ganz unwesentliche Zeitspanne fortdauern. Oidtmann und Hoffmann folgern analog Klinger 1988 aus dieser Definition, dass jeder Stress als Zustand des Leidens im Sinne des Tierschutzgesetzes anzusehen ist. Diese Aussage widerspricht aber einerseits der Publikation von Oidtmann und Hofmann selbst, in welcher sie schreiben, dass auch angenehme Stressoren eine Stressreaktion auslösen können und deshalb wohl kaum als Leiden zu interpretieren sind und andrerseits beinhaltet der Begriff des Leidens vor allem die psychische Komponente der Wahrnehmung eines Reizes (Schmerz physische Komponente) und eine bewusste Wahrnehmung kann gemäss Rose 2002 ausgeschlossen werden.

FAZIT: Von einer Leidensfähigkeit bei Fischen muss nicht ausgegangen werden.

Definition von Stress
Stress ist definiert als die Summe aller unspezifischen Reaktionen des Körpers auf jede Anforderung, die an ihn gestellt wird. Bei Einwirkung eines Stressors kommt es zum Ablauf einer typischen Folge von Reaktionen, mit den der Organismus versucht, sich der belastenden Situation anzupassen (Allgemeines Adaptationssyndrom: AAS, Selye 1974). Aufteilung in 3 Phasen:

1. Alarmreaktion
2. Resistenz mit Anstieg der Widerstandskraft
3. Erschöpfungsphase

Stress läuft bei Mensch und Tier tagtäglich ab und ist nichts Unnatürliches.

Fazit: Bei Fischen sind Stressreaktionen feststellbar und ohne Zweifel können Fische Stress erfahren. Allerdings wäre ein vollständiges unterbinden von Stress unnatürlich und deshalb auch nicht erwünscht.

Schlussbemerkung
Bei der aktuellen Revision des Tierschutzgesetzes wird die Frage ob Fische Schmerzen oder Leiden erfahren können wahrscheinlich gar nicht zur Diskussion kommen. Es wird in diesem Zusammenhang nicht die wissenschaftliche Meinung, sondern die der Mehrheit in der Bevölkerung gefragt sein. Der Mensch wird immer mehr ins Zentrum gerückt und interpretiert natürliche Vorgänge aus einer äusserst anthropozentrischen Perspektive.
Interessant ist, dass im Vorentwurf des sich derzeit in Vernehmlassung befindlichen Tierschutzgesetzes in Art. 1 festgehalten ist, dass der Zweck des Gesetzes der Schutz der Würde und des Wohlergehens der Tiere sei. Das erleiden von Schmerzen, Schäden oder Angst ist dabei nur ein Faktor der das Wohlergehen beeinträchtigen kann. Was unter dem erleiden von Schmerzen verstanden wird ist nirgends definiert. Die Meinungen von Experten gehen in dieser Frage auch weit auseinander.

Zu argumentieren weshalb Fische wohl keine Schmerzen erleiden können, wird also wahrscheinlich nutzlos sein. Es gilt nur immer wieder hervorzuheben, dass das Fische fangen und damit letztendlich die Gewinnung von Lebensmitteln zu den natürlichsten Dingen dieser Welt gehört. Das dabei die Würde und das Wohlergehen der Fische soweit wie möglich geschützt werden soll ist selbstverständlich, bedürfte aber wohl kaum neuer Gesetze...

Meinungen zu diesem aktuellen Thema lesen Sie unter www.agfisch.ch.

Literatur:
Oidtmann, B. und R. W. Hoffmann (2001): Schmerzen und Leiden bei Fischen. Berl. Münch. Tierärztl. Wschr. 114, 277-282.
Rose, J. D. (2002): The Neurobehavioral Nature of Fishes and the Question of Awareness and Pain. Reviews in Fisheries Science, 10(1): 1-38.

Zurück          Home

 

Prävention ist entscheidend

Das die proliferative Nierenkrankheit (PKD) der Bachforellen in vielen schweizerischen Fliessgewässern vorkommt ist in der Zwischenzeit allgemein bekannt. Die Möglichkeit, dass diese Krankheit durch den Import von befallenen Fischen eingeschleppt und letztlich durch den Besatz von Forellen verbreitet wurde, ist zwar nicht bewiesen, aber trotzdem mit grosser Wahrscheinlichkeit in Betracht zu ziehen. Doch leider sind wahrscheinlich schon viele Fliessgewässer, welche von der Wassertemperatur und dem Vorkommen der Zwischenwirte (Moostierchen) her, als PKD Gewässer überhaupt in Frage kommen, bereits von der Krankheit betroffen. Neben der Vermeidung jeglicher weiterer Ausbreitung der Krankheit PKD und der Suche nach der optimalen Bewirtschaftung in von PKD befallenen Gewässern drängt sich die folgende Frage besonders auf:

Wie können in Zukunft die Einschleppung bzw. Verbreitung neuer, für die einheimischen Fische bedrohlicher Krankheiten effizient vermeiden werden ?

Es gibt drei eigentliche Fischseuchen: die Infektiöse hämatopoietische Nekrose (IHN), die Virale hämorrhagische Septikämie (VHS) und die Infektiösen Pankreasnekrose (IPN). Auf diese Krankheiten werden lebende Fische aufgrund der Tierseuchenverordnung bei der Einfuhr untersucht. Durch diese Überwachung an der Landesgrenze einerseits und die effiziente Bekämpfung bei Ausbrüchen in einheimischen Fischzuchten andererseits (z.B. kommt es in der Schweiz immer wieder zum Auftreten der VHS) konnte die Ausbreitung in freie Gewässer (nebst anderen Faktoren die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen) mehrheitlich vermieden werden. Doch wie steht es mit anderen für unsere Fische bedrohlichen Krankheiten ? Die heute so problematische Krankheit PKD wurde ja an der Grenze auch nie untersucht.

Tatsächlich gibt es seit 1991 in Europa eine neue bakteriell bedingte Krankheit: die "Streptokokkose".

Zurück          Home

 

"Streptokokkose": Die nächste Bedrohung für unsere Forellen ?

Die "Streptokokkose" ist eine bakterielle Krankheit die erstmals im Jahre 1958 in Japan bei Regenbogenforellen diagnostiziert wurde. Seit damals hat sich die Krankheit in enormer Geschwindigkeit ausgebreitet und die weltweit allein in der Fischzucht durch diese Krankheit verursachten Schäden werden schon auf über 350 Millionen Franken geschätzt. In der Schweiz wurde die Krankheit bis heute noch nicht festgestellt.

Ausbreitung in Europa
1991    Italien (erstmaliges Auftreten in Europa)
1995    Spanien
1997    Griechenland
1998    Baskenland

1999    Grossbritanien

Betroffene Fischarten
Die Krankheit kann sowohl Süsswasser- als auch Meerwasserfische befallen. Mindestens 22 Fischarten wurden bereits als Krankheitsträger beschrieben. Davon kommen Forellen und Aale auch in der Schweiz vor und sind somit potentiell durch diese Krankheit bedroht.

Krankheitsbild
Verschiedene Bakterienstämme mit unterschiedlichen Temperaturpräferenzen sind beschrieben. Meist wird eine "warm Wasser Streptokokkose" mit einem Temperaturoptimum von über 15 °C, von einer "kalt Wasser Streptokokkose", mit einem Auftreten bei einer Wassertemperatur von 8 - 12 °C unterschieden. Beide Formen könnten aufgrund der Temperaturverhältnisse in unseren Gewässern auch in der Schweiz Fuss fassen. Die bakterielle Infektion führt zu einer eigentlichen Blutvergiftung (Septikämie). Die klinischen Anzeichen der Krankheit sind Schwimmstörungen, Abmagerung, Dunkelverfärbung, Glotzaugen, Blutungen und Hautulzerationen. Die inneren Organe zeigen alle typischen Veränderungen bei einer Septikämie.  Die "warm Wasser Streptokokkose" beginnt typischerweise im Sommer, wenn die Wassertemperatur nachhaltig über 15 °C gestiegen ist und kann bis in den Herbst zu Ausfällen führen. Die Sterberate beträgt bis zu 50 %.

Verbreitung
Die Krankheit wird einerseits durch lebende Fische (die auch gesund erscheinen können ! sog. Carrier Fische) und andrerseits durch kontaminiertes Futter verbreitet. Mögliche Infektionswege sind aber auch Wasservögel, Kot von infizierten Fischen, Wasser und Gerätschaften.

Prävention und Behandlung
Es wurden kürzlich verschiedene Impfstoffe zur Behandlung der "Streptokokkose" entwickelt. Doch wird man diese natürlich nie zum Schutz der einheimischen Fischpopulationen einsetzen können. Ebenfalls die gängigen Behandlungen in Fischzuchten mit Antibiotika kommen für freie Gewässer ja nicht in Frage. Das einzige Ziel muss deshalb sein, die krankmachenden Bakterienstämme nie in unsere Gewässer gelangen zu lassen ! Vorbeugen ist also auch in diesem Fall besser als heilen.

Literaturliste         Zurück          Home